Bau- und Architektenrecht

Das Bau- und Architektenrecht erfordert fundierte Spezialkenntnisse, die von mir über die Fortbildung zum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und im Rahmen einer langjährigen Praxis erworben wurden. Ich bin zudem für den Bereich der VOB/B als Lehrbeauftragter an der Hochschule Mosbach tätig.

Gerade im Bau- und Architektenrecht sind die Sachverhalte und die rechtlichen Probleme häufig umfangreich und schwierig. Ziel einer Beratung und Vertretung im Baurecht- und Architektenrecht ist es, eine wirtschaftliche Lösung zu erreichen. Da wo es möglich ist, sollte ein kostpieliger und zeitraubender Rechtsstreit vermieden werden.  Ich achte deshalb darauf, die Interessen unserer Mandanten so umfassend wie möglich durchzusetzen, rate aber auch Abstriche hinzunehmen, wenn Kosten und Risiken in keinem angemessenem Verhältnis stehen.

Die Tätigkeit im Bau- und Architektenrecht umfasst die typischen Probleme, die bei der Durchführung von Bauvorhaben entstehen: