Erbrecht

Das Erbrecht ist eine schwierige, für den Laien kaum zu durchschauende Materie. Bei der Auslegung von Testamenten, der Bestimmung der gesetzlichen Erbfolge oder in der Situation von Pflichtteilsansprüchen kommt es zu einer Vielzahl von rechtlichen Problemen.

Ich berate unsere Mandanten insbesondere in folgenden Fällen:

  • Auseinandersetzungen um die Geltendmachung eines Anspruches auf den Pflichtteil
  • Die Geltendmachung und Abwehr von Vermächtnissen
  • Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
  • Vorbereitung zur optimalen Formulierung eines Testamentes und von Übergabeverträgen
  • Beratung bei angeordneter Testamentsvollstreckung sowie Beratung des Testamentsvollstreckers
  • Prüfung der Wirksamkeit und Anfechtung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen von Todes wegen

Planen Sie Ihre eigene Erbfolge? 
Ist der Erbfall eingetreten?

Bei der Errichtung eines Testamentes sind viele Formalien zu beachten und es ist von großer Bedeutung, dass Sie das Testament unmissverständlich formulieren. Mit Hilfe meiner Beratung wird Ihr Wille verwirklicht.

 

 

Sind Sie z. B. zusammen mit anderen Personen Erbe eines Verstorbenen geworden, so bilden Sie mit diesen Personen eine Erbengemeinschaft und können nur gemeinsam über das Erbe verfügen. Ich helfe Ihnen bei der Auseinandersetzung einer solchen Erbengemeinschaft.

Auch wenn Sie von der Erbfolge durch den Verstorbenen ausgeschlossen worden sind, ich überprüfe für Sie Ihre möglichen Ansprüche.

Gerne stehe ich Ihnen auch bei folgenden Themen beratend zur Seite

  • Vorsorgevollmacht (Generalvollmacht)
  • Patientenverfügung (Patiententestament)
  • Betreuungsverfügung

Jeder von uns kann in die Situation kommen, seine Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln zu können, sei es z. B. durch Unfall, Krankheit, Alter etc. Für einen solchen Fall sollten Sie vorgesorgt haben, ich helfe Ihnen hierbei kompetent.