Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mietvertrag und Wohnungseigentum sind regelmäßig auf mittelfristige oder längerfristige Dauer angelegt. Die möglichen Streitpunkte und Regelungsbedürfnisse im Lauf einer solchen Beziehung sind nicht zuletzt aufgrund der immer komplexeren Gesetze und der umfangreichen Rechtsprechung rechtlich und tatsächlich sehr anspruchsvoll geworden.

Um den gestiegenen Herausforderungen gerecht werden zu können, stehe ich Ihnen auf den Gebieten des Wohnraummietrechts, des Gewerberaummietrechts, des Pachtrechts und des Wohnungseigentumsrechts mit rechtlicher Kompetenz und jahrelanger Erfahrung zur Seite.