Bau- und Architektenrecht

Rechtsanwalt

Dr. Christian Freitag

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Das Bau- und Architektenrecht erfordert fundierte Spezialkenntnisse, die von mir über die Fortbildung zum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und im Rahmen einer langjährigen Praxis erworben wurden.

Gerade im Bau- und Architektenrecht sind die Sachverhalte und die rechtlichen Probleme häufig umfangreich und schwierig. Ziel einer Beratung und Vertretung im Baurecht- und Architektenrecht ist es, eine wirtschaftliche Lösung zu erreichen. Da wo es möglich ist, sollte ein kostspieliger und zeitraubender Rechtsstreit vermieden werden.  Ich achte deshalb darauf, die Interessen unserer Mandanten so umfassend wie möglich durchzusetzen, rate aber auch Abstriche hinzunehmen, wenn Kosten und Risiken in keinem angemessenem Verhältnis stehen.

Die Tätigkeit im Bau- und Architektenrecht umfasst die typischen Probleme, die bei der Durchführung von Bauvorhaben entstehen:

Rechnungsstreitigkeiten

Streitigkeiten in diesem Bereich entstehen, wenn der Auftragnehmer die Rechnung des Auftraggebers (Handwerker, Bauunternehmen, Architekt) nicht oder nicht in voller Höhe zahlt. Solche Streitigkeiten können verschiedene Ursachen haben: so z.B.    ungenaue und/oder unvollständige Verträge, denen nicht eindeutig entnommen werden kann, welche Leistung zu welchem Preis geschuldet ist,  Abweichungen des Leistungsumfanges vom ursprünglichen Vertragsinhalt und Streitigkeiten über die ordnungsgemäße Erbringung der Bauleistung.

Mängelstreitigkeiten

Bei einem Streit wegen Mängeln geht es regelmäßig um die  Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen.

Solche Streitigkeiten machen es häufig erforderlich, die verschiedensten Baubeteiligten in den Streit einzubeziehen, um deren Verantwortlichkeit für einen Mangel zu prüfen. Ein wichtiger Bereich bei Mängelstreitigkeiten ist dabei die Haftung von Architekten, die häufig neben ausführenden Baufirmen oder Handwerkern in Anspruch genommen werden.

Vertragsprüfungen und Streitvermeidung

Um Streitigkeiten soweit wie möglich zu vermeiden, ist ein weiterer Tätigkeitsbereich die Beratung vor Vertragsabschluss. Hierdurch sollen Unklarheiten im Vertrag im Vorfeld beseitigt und fehlende Regelungen ergänzt werden.

Sonstige Streitigkeiten

... die im Bau- und Architektenrecht auftreten, betreffen u. a.:

  • Probleme im Bereich der Bauverzögerung
  • Behinderung bei der Bauausführung und Bedenkenanmeldung
  • Abnahme und Teilabnahme
  • Vertragstrafen
  • die Stellung und Verwertung von Sicherheiten
  • ordentliche und außerordentliche Kündigung durch Architekt, Auftraggeber oder Auftragnehmer und deren Rechtsfolgen.

Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht betrifft unter anderem Streitigkeiten zwischen Bauherrn und der Baubehörde und zwischen Bauherrn und Nachbarn. Insbesondere geht es um Fragen des Bauantrages, um Einwendungen von Nachbarseite gegen ein Bauvorhaben und Widersprüche und Klagen gegen die Ablehnung oder die Erteilung von Baugenehmigungen von Seiten des Bauherrn oder des Nachbarn.

 

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