Erbrecht

Rechtsanwalt

Felix Bihlmaier

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Das Erbrecht ist in Deutschland in den Grundrechten verankert.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass ein jeder schrankenlos über sein Vermögen nach seinem Tod hinaus verfügen kann, wie er es möchte. Eine Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen und Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls, von Pflichtteilsansprüchen bis hin zu einer günstigen steuerlichen Gestaltung, gilt es zu beachten.

Eine fundierte und zweckorientierte anwaltliche Beratung ist daher zumeist als unerlässlich anzusehen.

Beispielhaft für die anwaltliche Tätigkeit im Erbrecht sind

  • die Erstellung zukunftssicherer Testamente, Erbverträge und Vorsorgevollmachten wie Patienten- und Betreuungsverfügungen,
  • die Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und
  • die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.

 

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