Erreichbarkeit von arbeitsunfähig erkrankten Mitarbeitern während ihrer Arbeitsunfähigkeit, BAG - Urteil vom 02.11.2016 - Az.: AZR 596/15
von RAin Judith Schneider-Hezel
Mit Urteil vom 02.11.2016 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer nicht im Betrieb erscheinen müssen, um dort Personalgespräche hinsichtlich ihren künftigen Aufgaben und Tätigkeiten zu besprechen.