Keine Einstellung verurteilter Straftäter als Polizeiangestellte im Objektschutz - LAG Berlin-Brandenburg vom 17.05.2018 - Az.: 10 Sa 163/18

von RAin Judith Schneider-Hezel

Keine Einstellung von verurteilten Straftätern als Polizeiangestellte im Objektschutz

Dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg lag folgender Sachverhalt zur Entscheidung vor:

Ein Bewerber bewarb sich auf eine Stelle beim Land Berlin als Polizeiangestellter im Objektschutz. Der Bewerber war in der Vergangenheit als 20-jähriger zu einer Jugendstrafe von 8 Monaten verurteilt worden. Das Land Berlin stellte zunächst eine Einstellung vorbehaltlich des Ergebnisses der Leumundprüfung in Aussicht. Nachdem das Land Berlin im Rahmen der Leumundprüfung Kenntnis von der Verurteilung erlangt hat, lehnte es eine Einstellung des Bewerbers ab.

Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg:

Das LAG hat entschieden, dass dem Bewerber kein Anspruch auf Einstellung bzw. Berücksichtigung im Bewerbungsverfahren zusteht. Das Land Berlin durfte von einer fehlenden Eignung aufgrund der Verurteilung für ein Tätigkeit im Polizeidienst ausgehen. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass seit der Verurteilung schon ein längerer Zeitraum vergangen ist. 

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