Unfall und Rechtsanwaltskosten

von RA Dr. Christian Freitag

Rechtsanwalt

Dr. Christian Freitag

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Die Rechtsprechung hat sich wiederholt mit dieser Frage auseinandergesetzt. Sie bejaht den Anspruch auf Einschaltung eines Rechtsanwalts und die Verpflichtung der gegnerischen Versicherung, die Rechtsanwaltskosten zu bezahlen.

Die Rechtsprechung begründet dies damit, dass die Abwicklung der Schäden eines Verkehrsunfalles unter Berücksichtigung des Regulierungsverhaltens der gegnerischen Versicherung und des komplizierten Schadenrechts schwierig ist und der Geschädigte fachlicher Hilfe bedarf. Dies gilt nach der Rechtsprechung jedenfalls für Privatpersonen.

Bei rechtlich und tatsächlich nicht einfach gelagerten Fällen gesteht die Rechtsprechung häufig auch Unternehmen die Einschaltung eines Rechtsanwaltes und einen Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten zu (vergl. AG Düsseldorf, Urt. vom 24.01.2018, Az. 50 C 208/17 und AG Hamburg, Urt. vom 31.01.2018, Az. 20a C 451/17).

Dies spricht dafür, zur Wahrung seiner Rechte die Unfallschäden mit Hilfe eines Rechtsanwaltes geltend zu machen.

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