Allgemeines Zivilrecht

Rechtsanwalt

Felix Bihlmaier

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Das Zivilrecht regelt die vertraglichen und gesetzlichen Rechte sowie Pflichten der Bürger untereinander und ist in Deutschland zentral im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

In der anwaltlichen Praxis steht die Frage im Raum, ob eine Person von einer anderen „etwas fordern“ kann. Dabei kann es sich um die Zahlung einer Geldsumme, die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung, die Herausgabe eines Gegenstandes oder manches mehr handeln.

Das zentrale Element der anwaltlichen Tätigkeit im zivilrechtlichen Bereich ist daher die zeitnahe und kostengünstige Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Das allgemeine Zivilrecht umfasst beispielhaft die Bereiche

  • Kaufrecht,
  • Werkvertragsrecht,
  • Schuldrecht,
  • Sachenrecht,
  • Vertragsrecht,
  • Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld.

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