Verkehrsrecht – Ihre Rechtsanwälte in Ludwigsburg und Umgebung

Unfall und Unfallfolgen

Beim Unfallrecht geht es um die Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall.
Die Forderungen betreffen unter anderem:

  • Ersatz des Fahrzeugschadens (Reparaturkosten, Wiederbeschaffungskosten, Schadenersatz ohne Reparatur)
  • Ersatz für sonstige Schäden (z. B. Kleidung, Brille, usw.)
  • Mietwagenkosten/Nutzungsausfallentschädigung
  • Ummelde- und Abmeldekosten, Standkosten, Entsorgungskosten, Abschleppkosten, Auslagen, usw.

Wurden Sie bei dem Unfall verletzt, können weitere Forderungen dazu kommen wie zum Beispiel SchmerzensgeldKosten für Arztbehandlungen und Ersatz von Zuzahlungen, Verdienstausfall (auch für Haushaltstätigkeit), vermehrte Aufwendungen und vieles mehr.

RA Dr. Christian Freitag

Unfall und Unfallfolgen

Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder

Gegenstand ist die Übertretung von Verkehrsregeln. Die typischen Fälle betreffen:

  • Überfahren einer roten Ampel
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen,
  • zu dichtes Auffahren
  • Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss (Hier kann unter Umständen auch eine Straftat vorliegen.)

Häufig wird nicht nur ein hohes Bußgeld verhängt, sondern es werden auch Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen. Dies kann bei einer entsprechend hohen Ansammlung von Punkten zur Anordnung von Nachschulungsmaßnahmen aber auch zum Verlust des Führerscheins führen.

Weiter führen Verkehrsverstöße immer häufiger zur Verhängung eines Fahrverbots von ein bis drei Monaten. Dies kann erhebliche Nachteile im Beruf verursachen.

Als auf dem Gebiet des Verkehrsrechts erfahrener und spezialisierter Rechtsanwalt schöpfe ich die rechtlichen Möglichkeiten zu Ihren Gunsten aus, um Folgen für Sie abzuwenden und wo dies nicht möglich ist, die Folgen zu beschränken.

Unfall - Überfahren einer roten Ampel

Führerscheinfragen

Dieser in der Praxis wichtige Bereich beschäftigt sich u.a. mit Fragen wie:

  • Wiedererlangung des Führerscheins bei vorangegangener Verkehrsstraftat
  • Entzug und Wiedererlangung des Führerscheins bei zu vielen Punkten im Verkehrszentralregister
  • Entzug und Wiedererlangung des Führerscheins bei Alkohol- oder Drogenkonsum
  • Besonderheiten beim Führerschein auf Probe
  • medizinisch-psycholgische Untersuchung (MPU), Nach-schulungen, verkehrspsychologische Beratung
  • Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz.


Wer sich frühzeitig informiert, kann Nachteile vermeiden. Auch hier gilt also: Es gibt Möglichkeiten, ein Einschreiten der Führerscheinverwaltung und einschneidende Maßnahmen frühzeitig zu verhindern. Ist diese Chance verpasst, bleibt neben einer eventuellen Klage beim Verwaltungsgericht u.a. der Weg durch sinnvolle Schulungsmaßnahmen Probleme zu beseitigen, um den Führerschein wiederzubekommen.

Um zu entscheiden, welcher Weg für Sie der Richtige ist, sollten Sie auch in diesen Fragen meinen kompetenten Beistand in Anspruch nehmen.

Ihr Recht nach einem Unfall Forderungen effektiv durchsetzen
Unfall und Unfallfolgen​ - Verkehrsrecht

Verkehrsstrafrecht

Hierunter fallen Taten wie:

  • Trunkenheit im Verkehr
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis usw.

Neben der Bestrafung  durch das Gericht sind die Folgen für den Führerschein und dessen Neuerteilung im Auge zu behalten. Eine kompetente Begleitung im Strafverfahren ist daher wichtig, um einem nicht berechtigten Verdacht entgegenzutreten und die Folgen für den Führschein zu mildern. Gesetz und Rechtsprechung geben verschiedene Hilfen. Ich begleite Sie auf dem richtigen Weg.

Ihr Recht nach einem Unfall

Forderungen effektiv durchsetzen

Wurden Sie bei dem Unfall verletzt, können weitere Forderungen dazu kommen wie zum Beispiel SchmerzensgeldKosten für Arztbehandlungen und Ersatz von Zuzahlungen, Verdienstausfall (auch für Haushaltstätigkeit), vermehrte Aufwendungen und vieles mehr.

Ich nehme Ihnen die Arbeit bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen ab, damit Ihnen keine berechtigte Forderung entgeht. Wichtig zu wissen ist: Sofern Sie an dem Unfall keine Schuld haben und nicht mithaften, muss die gegnerische Versicherung auch Ihre Rechtsanwaltskosten bezahlen.

 

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